WAS IST NEU
Was ist neu bei der Prüfung Ihrer Aufzugsanlage
In der Vergangenheit waren Sie es gewohnt, dass Ihr Aufzug regelmäßig von Ihrer bisherigen
Prüforganisation (z.B. TÜV) geprüft wurde. Haben Sie keinen Rahmenvertrag oder ähnliches
abgeschlossen, können Sie selbst entscheiden, wer Ihre Aufzugsanlage prüft.
Eine durchgeführte Prüfung an einer überwachungsbedürftigen Anlage, z.B. Ihrem Aufzug
muss in vielen Bundesländern von jeder ZÜS (Zugelassene Überwachungsstelle) an das
Anlagenkataster des Bundeslandes übermittelt werden.
Die zuständigen Behörden haben Zugriff auf das Anlagenkataster und verfolgen die Einhaltung
der Prüftermine. Wird er überzogen, erhalten Sie eine Aufforderung, die Prüfung unverzüglich
von einer zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS), z.B. der GTÜ-Anlagensicherheit GmbH
durchführen zu lassen.
Wichtig für Betreiber
Überprüfen Sie, wann Ihr Aufzug zum letzten Mal geprüft wurde und welche Art Prüfung
durchgeführt wurde. Den letzten Prüftermin finden Sie auf der Prüfbescheinigung, der Prüf-
plakette in der Aufzugskabine oder auf der letzten Rechnung Ihrer Prüforganisation.
Wird der Aufzug auch als Arbeitsmittel gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) genutzt,
müssen Sie auch eine Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV für das Arbeitsmittel Aufzug
erstellen.
Wir würden uns freuen, zukünftig auch Ihre Aufzüge und Fahrtreppen zu prüfen
und sie dadurch noch sicherer zu machen.