Für Betreiber von Aufzugsanlagen
Aufzüge sind überwachungsbedürftige Anlagen (ProdSG §2 Nr. 30e) und je nach Nutzung auch Arbeitsmittel für Ihre Beschäftigten und müssen wiederkehrend geprüft werden.
Wir bieten folgende Prüfungen an:
Prüfung vor Inbetriebnahme (PVI) *
Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen*
Hauptprüfungen (HP)*
gemäß §16 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Wir führen ihr komplettes Prüfmanagement durch und stimmen auf Wunsch den Termin mit ihrer Wartungsfirma ab.
Zwischenprüfungen (ZP)*
gemäß §16 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Wir führen alle Zwischenprüfungen zwischen den Hauptprüfungen durch.
Überprüfung der Festlegung der Prüffristen durch den Arbeitgeber
Außerordentliche Prüfungen auf behördliche Anordnung*
*Leistungen in Namen und auf Rechnung der GTÜ Anlagensicherheit GmbH